§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen
Wiens Bauelemente Inh. Peter Wiens
Im Keiten 51 · 32549 Bad Oeynhausen
(nachfolgend „Auftragnehmer“)
und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Lieferung und Montage von Bauelementen (Fenster, Türen, Rollläden, Glasfassaden, Garagentore, Insektenschutz und verwandte Produkte) sowie zugehörige Reparatur- und Serviceleistungen.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden, Zusagen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
(4) Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt: Eine Anfrage über das Kontaktformular unserer Website ist eine unverbindliche Anfrage, kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Bei Aufträgen über 5.000 € netto sind wir berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes zu verlangen.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p. a. (gegenüber Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. (gegenüber Unternehmern) zu berechnen.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt nicht für Verbraucher, soweit gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
§ 4 Lieferung und Ausführung
(1) Liefertermine und Ausführungsfristen sind, sofern nicht schriftlich als verbindlich vereinbart, unverbindliche Richtdaten.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen infolge höherer Gewalt, Streik, Lieferengpässen bei Vorlieferanten oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände berechtigen uns, die Lieferfrist angemessen zu verlängern.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen (z. B. Zugang zur Baustelle, Strom, Wasser). Mehrkosten durch mangelnde Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(4) Teilleistungen sind zulässig und berechtigen zu entsprechenden Teilrechnungen.
§ 5 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
(2) Wird die Abnahme ohne Angabe von Mängeln verweigert oder werden Leistungen ohne Vorbehalt in Betrieb genommen, gilt die Abnahme als erteilt.
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Auftragnehmers. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
§ 7 Mängelansprüche und Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher 2 Jahre ab Abnahme, bei Bauwerksleistungen 5 Jahre (§ 634a BGB), für Unternehmer 1 Jahr ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Bei versteckten Mängeln gilt dies entsprechend ab Entdeckung.
(3) Wir sind berechtigt, Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Schlägt die Nacherfüllung nach zweimaligem Versuch fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen.
(4) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Schäden durch unsachgemäße Bedienung, normale Abnutzung, eigenmächtige Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter oder natürliche Witterungseinflüsse.
(5) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zwingend und sind durch diese AGB nicht eingeschränkt.
§ 8 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde. Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird (z. B. Produkthaftungsgesetz).
§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher
Für Verbraucher (§ 13 BGB), die einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz schließen, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Der Widerruf ist in Textform (Brief, E-Mail) zu richten an:
Wiens Bauelemente Inh. Peter Wiens
Im Keiten 51 · 32549 Bad Oeynhausen
E-Mail: info@wiens-bauelemente.de
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen haben und der Verbraucher bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Bei nach Kundenspezifikation angefertigten Waren (z. B. Maßfenster) besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
§ 10 Datenschutz
Die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages verwendet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit dadurch nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.